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Hausordnung

 

Damit unser Zusammensein funktioniert, brauchen wir Vereinbarungen und Regeln, an die sich alle halten und an die man sich gegenseitig erinnert.

 

Unser Schulalltag soll von einer freundlichen und toleranten Atmosphäre bestimmt sein. Dazu trägt jeder Einzelne durch Übernahme von Verantwortung für sich und für Andere bei.

 

Viele der Wertvorstellungen und Regeln, die für unsere Schule gelten, sind in Gesetzen, Verordnungen und Erlassen festgelegt.

 

Die Regeln, die für das Miteinander an unserer Schule besonders wichtig sind, haben wir – Schüler/innen und Lehrer/innen – in dieser Hausordnung vereinbart.

 

Verstöße gegen die Hausordnung werden durch entsprechende Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen geahndet.

 

 ►   An unserer Schule legen wir besonderen Wert auf Sicherheit!

  • Die Schüler halten sich während der Pausen innerhalb der zugewiesenen Pausenbereiche auf. Dabei ist das Betreten des Lehrerparkplatzes und Fahrradunterstandes untersagt. Zudem betreten und verlassen die Schüler das Schulgelände ausschließlich durch das Haupttor. 
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nicht gestattet.
  • Das Mitbringen von Spielgeräten (Bälle etc.) ist nicht gestattet.
  • Die Cafeteria und der Speiseraum dürfen während der Pausenzeiten nur zum Essen bzw. Verzehr von Speisen genutzt werden.
  • Das Fahrradfahren sowie E-Scooterfahren und Rollerfahren, ist auf dem Schulgelände untersagt.
  • Verlasst während der Freistunden nur mit Erlaubnis der Eltern das Schulgelände!
  • Beachtet die Alarmordnung und macht euch mit den Fluchtwegen vertraut!
  • Meldet Beschädigungen am oder im Schulgebäude sowie mögliche Unfallgefahren den Lehrer/innen!
  • Löst Konflikte nicht mit Gewalt! Die Gefährdung beginnt schon mit der Androhung von Gewalt. Gewaltanwendung kann mit einem Verweis von der Schule geahndet werden.

►   Wir wollen eine saubere Schule und ein sauberes Schulgelände!

  • Beseitigt Abfälle sinnvoll in die vorgesehenen Behältnisse!
  • Hinterlasst die Toiletten sauber und ordentlich. Verlasst die Toilette so, wie ihr sie auch vorfinden möchtet!
  • Haltet die Unterrichtsräume sauber (auch die Stühle hochstellen nach der letzten Unterrichtsstunde und die Fenster schließen)!
  • Achtet auf Sauberkeit in allen Räumlichkeiten und auf dem Schulgelände
  • Der Versehr von Speisen und Getränken sowie das Kaugummi kauen während des Unterrichts sind nicht erlaubt. Das Trinken kann nach Absprache mit der Lehrkraft gestattet werden.

►   Richtlinien zur Kleidung und deren Aufbewahrung!

 

  • Im Unterricht werden keine Jacken, Mützen oder Kappen getragen.
  • Jacken sind an der in jedem Raum befindlichen Garderobe aufzuhängen.
  • Im Schulgebäude sind eventuelle Kopfbedeckungen (Mützen, Kappen etc.) abzunehmen. Ausgenommen sind Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen.
  • Die Kleidung is so zu wählen, dass eventuelle Aufdrucke, Abzeichen etc. kein Zeichen der Respektlosigkeit, Diskriminierung, Intoleranz, Verfassungsfeindlichkeit oder Gewaltverherrlichung darstellen.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Kleidung dem Lernort angemessen und nicht zu freizügig ist, d.h. mindestens den Bauchnabel bedeckende Oberteile sowie nicht zu kurze Röcke und Hosen sind zu tragen. 

 

 ►  Gesundheit ist uns wichtig!

 

  • Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Zuwiderhandlungen werden mit Abschrift der entsprechendesn Passagen aus dem Jugendschutzgesetzt geahndet.
  • Das Komsumieren und Mitführen von koffeinhaltigen Getränken und Energy-Drinks, Alkohol oder Drogen ist verboten.
  • Das Mitbringen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Feuerzeuge, Pyrotechnik, Masser etc.) in die Schule, ist verboten.
Grundsätzlicher Umgang mit elektronischen Geräten
  • Alle Geräte sind im Unterricht entweder in den Handy-Garagen oder in den Handy-Koffern afzubewahren.
  • Bei der Nutzung der Geräte sowie seiner Anwendungen sind die Gesetze zum Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild, Recht am eigenen Wort) sowie Urheberrechte unbedingt zu beachten! Schüler, Lehrer oder andere Personen dürfen nicht ohne deren Erlaubnis fotografiert, gefilmt oder per Ton aufgenommen werden! Smartwatches sind so einzustellen, dass keine Aufnahmen, Bilder etc. möglich sind. Zudem werden diese bei Tests und Klassenarbeiten abgelegt, um Betrugsversuche zu unterbinden. Kopfhöhrer sind aus den Ohren im Unterricht herauszunehmen.
  • Tafelbilder Projektionen, Abbildungen, Text usw. dürfen nicht ohne Nutzungserlaubnis fotografiert, verbreitet oder anderweitig verwendet werden.
  • Eine eventuelle Nutzung des Geräts mit seinen Anwednungen zu Unterrichtszwecken gestattet ausschließlich die Lehrkraft
  • Ebenfalls untersagt sind im Unterricht/bei Schulveranstaltungen (auch außerschulisch)/Aufführungen grundsätzlich folgende Funktionen:
    a) Telefonie, SMS, E-Mail, Chats, Foren, Netzwerke, Spiele
    b) Instant-Messenger-Dienste wie z. B. WhatsApp, Snapchat, Skype
    c) Online-Dienste wie z. B. Youtube, Facebook, Instagram u.a.
    d) Online-Streamingdienste wie Netflix, Spotify, DAZN
  • Transportable Lautsprecher (Bluetooth-Boxen) dürfen auf dem gesamten Schulgelände, im Unterricht und im Schulhaus sowie bei Veranstaltungen grundsätzlich nicht zur privaten Nutzung aktiviert werden.
         Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln:
         1. Geräte werden eingezogen und im Sekretariat verwahrt.
         2. Nach Regelüberschreitung müssen die Erziehungsberechtigten das Gerät abholen.
         3. Bei Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht, wird eine Klassenkonferenz

            notwendig.

   

►  Regeln, die darüber hinaus gelten!

  • Erscheint pünktlich zum Unterricht!
  • Steht zum Unterrichtsbeginn auf und begrüßt eure Lehrer/innen!
  • Stört nicht den Unterricht und erfüllt eure schulischen Pflichten!
  • Behandelt das Mobiliar, Geräte, Bücher und sonstiges Eigentum der Schule sorgsam!
  • Achtet das Eigentum der Schule, der Mitschüler/innen und der Lehrer/innen!
  • Lasst Aushänge und Mitteilungen durch die Schulleitung genehmigen!

 


Diese Hausordnung wurde auf der 1. Gesamtkonferenz 2012/13 einstimmig beschlossen und auf der
1. Gesamtkonferenz 2013/14, 2017/18, 2. Gesamtkonferenz 2022/23 und 2024/2025 ergänzt.

Ergänzung 2024/25 = fett und kursiv
   

 




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